Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen

1. Woran kann ich eine Cytomegalieinfektion erkennen?

Die Symptome einer Cytomegalieinfektion ähneln denen eines grippalen Infekts. Typische Anzeichen sind Fieber, eine Schwellung der Lymphknoten, Kopf- und Gliederschmerzen. In seltenen Fällen kann es zu Flankenschmerzen und Abgeschlagenheit kommen. Halten diese Beschwerden länger an, kann dies ein Zeichen für eine Erstinfektion mit dem Cytomegalievirus sein. Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Infektion jedoch in der Regel ohne Symptome oder nur mit geringen Beschwerden. Deshalb wird eine Cytomegalieinfektion bei werdenden Müttern (und somit auch bei deren ungeborenen Kindern) oft nicht erkannt.

2. Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Cytomegalieinfektion befürchte?

Es besteht die Möglichkeit, Ihren CMV-Immunstatus durch einen CMV-Bluttest zur Bestimmung der Antikörper prüfen zu lassen. Der Test gibt Aufschluss darüber, ob Sie mit dem Cytomegalievirus infiziert sind (bzw. es bereits in der Vergangenheit waren) oder ob Sie bislang noch nicht infiziert wurden. Wenn Sie noch nicht infiziert wurden, bedeutet es, dass Sie keinen Schutz vor dem Virus durch Antikörper haben. Ihr Testergebnis ist dann seronegativ. In diesem Fall besteht bei Ihnen das Risiko, sich selbst und das ungeborene Kind im Verlauf der Schwangerschaft zu infizieren. Um dieses Risiko möglichst frühzeitig zu erkennen, sollte der CMV-Bluttest bereits vor einer geplanten, spätestens aber kurz nach Eintritt der Schwangerschaft erfolgen. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Zu beachten ist: Die Mutterschutzrichtlinien in Deutschland sehen einen generellen CMV-Bluttest für Schwangere nicht vor. Deshalb übernehmen die Krankenversicherungen die relativ geringen Kosten pro Test in der Regel nur bei begründetem Verdacht. Andernfalls gilt der Test als eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die privat zu bezahlen ist.

3. Sollte Cytomegalie auch bei einer Kinderwunschbehandlung angesprochen werden?

Ja, sprechen Sie unbedingt darüber mit Ihrem behandelnden Arzt im Kinderwunschzentrum. Er kann veranlassen, dass der CMV-Immunstatus mittels eines CMV-Bluttests geprüft wird, um Risiken zu vermeiden.

4. Wie kann ich mich und mein Kind vor einer Cytomegalieinfektion schützen?

Wurde mittels eines CMV-Bluttests festgestellt, dass Sie seronegativ sind, also keinen natürlichen Schutz durch Antikörper besitzen? Dann besteht das Risiko einer Erstinfektion mit dem Cytomegalievirus. Sie sollten in diesem Fall versuchen, sich – und damit Ihr Kind – durch die Einhaltung bestimmter Hygieneregeln vor einer Erstinfektion zu schützen. Welche Regeln zu beachten sind, erfahren Sie hier.

5. Wann sollte getestet werden?

CMV-Bluttests sollten durchgeführt werden: bei Schwangerschaftswunsch, zwischen der 8. und 10. Schwangerschaftswoche und erneut zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche. Wenn Sie keine Antikörper gegen CMV haben, also CMV-seronegativ sind, sollte innerhalb von zehn Tagen nach der Entbindung bei Ihrem Kind ein CMV-Urin- und Speicheltest durchgeführt werden.

6. Darf ich meinen Beruf ausüben, wenn ich mit Kleinkindern arbeite, aber keinen Schutz vor einer Cytomegalieinfektion habe?

Wenn Sie keinen Schutz gegen das Cytomegalievirus haben, also seronegativ sind, und beruflich im engen Kontakt mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr tätig sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber ansprechen. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Sie in einem Umfeld arbeiten, in dem Sie vor der Beeinflussung von Biostoffen geschützt sind – demnach auch vor einer Cytomegalieinfektion. Die Entscheidung trifft der zuständige Betriebsarzt.

7. Worauf muss ich im Kontakt mit anderen achten, etwa im Urlaub, beim Babyschwimmen oder wenn ich Gäste zu Hause habe?

Wenn Sie seronegativ sind, demnach ohne Schutz gegen das Cytomegalievirus, sollten Sie im Umgang mit kleinen Kindern grundsätzlich vorsichtig sein. Das gilt natürlich auch, wenn Sie Gäste mit kleinen Kindern haben oder gemeinsam mit anderen Familien in Urlaub fahren. Auf das Babyschwimmen sollten Sie bitte in der Zeit Ihrer Schwangerschaft verzichten. Vermeiden Sie einen engen Kontakt zu Kleinkindern, insbesondere einen Face-to-face-Kontakt mit ihnen, und nehmen Sie sie nicht auf den Schoß. Welche Hygieneregeln darüber hinaus zu beachten sind, erfahren Sie hier.

8. Kann die konnatale Cytomegalieinfektion behandelt werden?

Findet der Arzt während der Schwangerschaft Hinweise für eine CMV-Erstinfektion, besteht die Möglichkeit, Sie mit Hyperimmunglobulinen zu behandeln. Eine solche Behandlung ist zur Zeit nur als sogenannter Off-Label-Use möglich, weil sie außerhalb des bisher zugelassenen Anwendungsbereichs steht.

Wird trotz einer frühzeitigen, sofort nach Kenntnis der Infektion durchgeführten Behandlung mit Hyperimmunglobulinen eine Viruslast im Fruchtwasser nachgewiesen, erfolgt aktuell häufig eine zusätzliche Behandlung mit dem Virostatikum Valacyclovir. Bei dann unauffälligem Ultraschall kann darüber hinaus eine pränatale MRT-Untersuchung in Erwägung gezogen werden.

9. Wie verhalte ich mich, wenn bei mir in der Frühschwangerschaft eine CMV-Erstinfektion nachgewiesen wurde?

Im Falle einer CMV-Erstinfektion in der Frühschwangerschaft sollte eine Überweisung in ein Pränatalzentrum veranlasst werden. Wenn eine Behandlung mit Hyperimmunglobulinen vereinbart wurde, sollte die erste Behandlung innerhalb von drei Werktagen nach Kostenübernahmeantrag erfolgen.

10. Wie häufig sollte nach einer CMV-Erstinfektion mit Hyperimmunglobulinen behandelt werden?

Die Behandlung einer CMV-Erstinfektion mit Hyperimmunglobulinen sollte im Abstand von jeweils 14 Tagen drei- bis fünfmal bis zur 20. Schwangerschaftswoche erfolgen – in Abhängigkeit von der festgestellten Avidität.

11. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die so genannte Off-Label-Behandlung?

Ja, grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse eine Off-Label-Behandlung mit Hyperimmunglobulinen. Wenn nicht, erkundigen Sie sich bitte hier bei ICON über die mögliche Vorgehensweise.

12. Wann darf ich nach einer Schwangerschaft mit CMV-Erstinfektion wieder schwanger werden?

Wenn Sie in Ihrer vergangenen Schwangerschaft von einer CMV-Erstinfektion betroffen waren, sollten Sie vor einer weiteren Schwangerschaft durch einen Labortest prüfen lassen, ob Sie noch Cytomegalieviren ausscheiden. Ist dies der Fall, ist vorerst von einer weiteren Schwangerschaft abzuraten. Sie können aber den Test von Zeit zu Zeit wiederholen lassen. Wenn dann festgestellt wird, dass Sie keine Viren mehr ausscheiden, steht Ihre frühere CMV-Erstinfektion einer weiteren Schwangerschaft nicht mehr im Wege.

13. Kann ich nach einer CMV-Erstinfektion in der Schwangerschaft bedenkenlos stillen?

Ob Sie nach einer CMV-Erstinfektion, die Sie während der Schwangerschaft erlitten haben, Ihr Kind stillen können, sollten Sie individuell mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.